Anwendung des OECD-Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Findet die derzeit in Arbeit befindliche Präzisierung des OECD-Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA), die hinsichtlich des betroffenen Steuerpflichtigen oder einer Gruppe von Steuerpflichtigen auch eine Identifizierung durch (im konkreten Fall vorliegende) Verhaltensmuster gestattet, die auf die voraussichtliche Erheblichkeit der angefragten Informationen schließen lassen, bei Verabschiedung automatisch Anwendung auf sämtliche bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, so dass eine Änderung der bisher von Deutschland abgeschlossenen Abkommen nicht notwendig wäre, und welche konkreten Tatbestände subsumiert die Bundesregierung unter dem sehr weiten Begriff der Verhaltensmuster (bitte mit Begründung)?