Anwendung des Embryonenschutzgesetzes auf die Trophektodermbiopsie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterfällt nach Auffassung der Bundesregierung eine mit der Methode der Trophectodermbiopsie durchgeführte Präimplantationsdiagnostik den Vorschriften des § 3a des Embryonenschutzgesetzes, und erkennt die Bundesregierung angesichts der laut den Internetseiten des Münchner Zentrums für Reproduktionsmedizin und des synlab Medizinisches Versorgungszentrum Humane Genetik, München angebotenen und seit 2012 vielfach durchgeführten Präimplantationsdiagnostik an Trophectodermzellen, ohne dass es sich um ein zugelassenes Zentrum handelte und ohne dass eine zustimmende Bewertung einer zuständigen Ethikkommission vorlag (vgl. www.ivfbbn. de), gesetzgeberischen oder anderen regulatorischen Handlungsbedarf?