Anwendung des CO2-Grenzausgleichssystems in Bezug auf "grünen Stahl" aus Brasilien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fällt sogenannter grüner Stahl aus Brasilien (zertifiziert z. B. durch das FSC-Siegel) bei der Einfuhr automatisch unter den seit 1. Januar geltenden "CO2 -Zoll" (CBAM), und falls ja, welche konkreten, detaillierten Nachweise zur CO2 -Kompensation müssten vorgelegt werden, um ihn zu vermeiden, und wie läuft der Erstellungsprozess solcher Nachweise konkret ab?