Anwendung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b des Aufenthaltsgesetzes durch bestimmte Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Länder machen von dem neu geschaffenen Ausreisegewahrsam gemäß § 62b des Aufenthaltsgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit oder in absehbarer Zukunft Gebrauch, und wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Vorschrift am 1. August 2015 auf ihrer Grundlage in Gewahrsam genommen und infolge der Ingewahrsamnahme abgeschoben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?