Anwendung des § 77b des Telekommunikationsgesetzes seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie häufig wurde seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung von § 77b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Gebrauch gemacht, um eine alternative Infrastruktur im Sinne des Gesetzes für den Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit zu nutzen, ohne dass oder in dem das im Gesetzestext vorgesehene Schiedsverfahren durchgeführt wurde?