Anwendung des § 19 Atomgesetzes (G-SIG: 13010676)
Anordnung von Maßnahmen an Atomanlagen gem. § 19 AfG, Zeitpunkt, anordnende Behörde, betroffene Anlagen oder Anlagenteile, Begründungen, Stillstandszeiten, ausgeführte Maßnahmen
Anordnung von Maßnahmen an Atomanlagen gem. § 19 AfG, Zeitpunkt, anordnende Behörde, betroffene Anlagen oder Anlagenteile, Begründungen, Stillstandszeiten, ausgeführte Maßnahmen