Anwendung des § 18 Absatz 4 AsylG seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum macht die Bundesregierung auch ca. drei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise 2015 immer noch von der Ausnahmevorschrift des § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes (AsylG) Gebrauch (Bundestagsdrucksache 19/1241, Antwort der Bundesregierung zu Frage 21), obwohl der frühere Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas im März 2016 gegenüber dem Magazin "DER SPIEGEL" selbst einräumte, dass eine Ausnahmevorschrift "nicht dauerhaft und nachhaltig" genutzt und damit zur Regel gemacht werden darf (www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/Print/03122016_ Spiegel.html)?