Anwendung des § 14 Abs 2 des Bundeswasserstraßengesetzes seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft wurde seit 2010 § 14 Absatz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) angewendet und eine Teilmaßnahme durch die Planfeststellung für unzulässig erklärt (bitte die entsprechenden Fälle nach Jahr, Wasserstraße, Gesamtvorhaben und entsprechenden Gründen für die Unzulässigkeit aufschlüsseln – sofern die zulässige Anzahl von 28 Einzelangaben nicht überschritten wird), und in welchen Fällen konnte der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden (bitte die Fälle konkret benennen)?