Anwendung des § 129 Strafgesetzbuch gegen Organisierte Kriminalität
<span>Für Verfahren des Generalbundesanwaltes und der Länderstaatsanwaltschaften Zahlenangaben seit 1990 zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen nach § 129 StGB und Anzahl der Beschuldigten, Aufgabe des Anfangsverdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung zugunsten anderer Straftatbestände, typische Organisationsformen der Organisierten Kriminalität, Eingriffsermächtigungen bei § 129 und 129a StGB</span>