Anwendung des § 11b Tierschutzgesetz bei der Zucht von Hunderassen sowie Bedingungen für die Durchsetzung eines Zuchtversuchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen kann ein gehäuftes Auftreten von Krankheiten (z. B. Autoimmunerkrankungen) infolge eines hohen Inzuchtkoeffizienten bei einer Hunderasse unter das Verbot von Qualzucht nach § 11b des Tierschutzgesetzes fallen, und unter welchen Bedingungen kann ein Zuchtversuch (Einkreuzung ausgewählter geeigneter Rassen unter wissenschaftlicher Begleitung) zwingend durchgesetzt werden?