Anwendung des § 116a SGB 12
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Anwendung des § 116a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) nach Auffassung der Bundesregierung für die entsprechenden Träger der Leistungen bindend oder eine "Kann"-Bestimmung, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, diesen § und den entsprechenden § 40 im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gemäß dem § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) (vier Jahre rückwirkend Leistungen) anzupassen?