Anwendung der Transparenzregeln der UNCITRAL auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handelsabkommen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ankündigung der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die Transparenzregeln der UNCITRAL (= Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht) auch auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handelsabkommen anzuwenden, und welche Verpflichtungen erwachsen Deutschland daraus?</p> <p>Wie gedenkt die Bundesregierung, die für die Anwendung der UNCITRAL-Transparenzregeln erforderlichen Änderungen der Verträge vorzunehmen?</p>