Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung bei motorisierten Rollstühlen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Dürfen Menschen, die auf Rollstühle angewiesen sind, mit ihren motorisierten Rollstühlen Radwege, kombinierte Rad- und Fußwege, Fußgängerzonen und alle Straßen, die mit dem Verbotszeichen 250 ausgeschildert oder mit einem Sperrschild versehen sind und nur von Anliegern benutzt werden dürfen, befahren oder dürfen sie dies nicht?