Anwendung der Regelungen nach dem Dopingopferhilfegesetz für Dopingopfer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, mit Blick auf die Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2017 und die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse über das vom Bund geförderte bzw. geduldete systematische und flächendeckende Doping in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 1. März 2016, "Freiburg – Das Paradies für Doper") die Regelungen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz auch für diese Dopingopfer anzuwenden, und welchen Änderungsbedarf sieht sie darüber hinaus beim Dopingopfer-Hilfegesetz?