Anwendung der Regelungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes auf die so genannte E-Zigarette
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterfällt der Gebrauch einer sog. E-Zigarette dem Anwendungsbereich des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG), und ist die Nutzung der E-Zigarette in Räumen statthaft, in denen ein gesetzliches Rauchverbot besteht?