Anwendung der neuesten Rechtsprechung im Bereich des SGB II bei der Berechnung des Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass die Familienkassen bei der Berechnung des KiZ die jeweils neueste Rechtsprechung im Bereich des SGB II berücksichtigen (beispielsweise das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. September 2009 hinsichtlich des Warmwasserkostenanteils in der Regelleistung), und welche Vorgaben existieren zur Feststellung der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten?