Anwendung der Menschenrechtskriterien bei Rüstungsexporten
Überwachung von Rüstungsexporten, Auslegung von Regelungen zur Erteilung von Exportgenehmigungen im Rahmen der Einzelfallprüfung gemäß der Kriterien der Politischen Grundsätze oder des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates, Ermessensspielräume, Aufnahme des Kriteriums der Menschenrechtslage im Empfängerland sowie eines Demokratie-Vorbehalts in die für die Genehmigung von Rüstungsexporten relevanten Bestimmungen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)