Anwendung der Günstigerprüfung im Rahmen der Erhebung der Abgeltungssteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erstreckt sich der Vergleich von Steuerbeträgen im Zuge der Günstigerprüfung bei Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 32d Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auf die festgesetzte Einkommensteuer nach Berücksichtigung von Abzügen von der tariflichen Einkommensteuer, und in wie vielen Fällen kam die Abgeltungsteuer seit ihrer Einführung aufgrund der Günstigerprüfung nicht zur Anwendung (bitte differenziert nach Jahren angeben)?