Anwendung der Fördermöglichkeiten des EU-Klimapakts auf Kohlekraftwerke mit Fertigstellung vor dem Jahr 2013
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Kann die im Rahmen des EU-Klimapaktes eingeräumte Förderung für neue Kraftwerke mit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten neuer Kohlekraftwerksbauten bereits für Kraftwerke angewandt werden, die vor 2013 fertig gestellt oder genehmigt werden, und welche zeitlichen Vorgaben für die Antragstellung bzw. Errichtung von Kohlekraftwerken will die Bundesregierung setzen, um von der seitens der Europäischen Union eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen?</span>