Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung sowie der Vorschriften über die Durchführung von Luftverkehrsdiensten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zurückliegenden, aktuellen Airline-Insolvenzen bezüglich der bisher nicht hinreichenden Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Vorschriften über die Durchführung von Luftverkehrsdiensten (EG) Nr. 1008/ 2008, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung von Patronatserklärungen als hinreichende Absicherung, was im Falle der Patronatserklärung von Ethihad Airways für Air Berlin nach meiner Ansicht eine offensichtliche Fehleinschätzung war?