Anwendung der Finanztransaktionssteuer nach dem Brexit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung es für inhaltlich gerechtfertigt, die Finanztransaktionssteuer als Ganzes oder in Teilen erst nach dem Brexit zur Anwendung kommen zu lassen (bitte die zugrundeliegende Abwägung erläutern), und welche Vorschläge zur Operationalisierung wurden von der Bundesregierung oder einem anderen Staat der Verstärkten Zusammenarbeit dazu unterbreitet (siehe dazu auch "Finanztransaktionssteuer womöglich erst nach Brexit", Tiroler Tageszeitung vom 7. Juni 2017)?