Anwendung der EU-Richtlinie 2008/96/EG bzgl. Kunstwerken auf Inseln von Kreisverkehren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur in den Bundesländern hinsichtlich von Kunstwerken auf Inseln von Kreisverkehren – auch Kreiselkunst genannt – gehandhabt, und sieht die Bundesregierung Kreiselkunst als feststehende Hindernisse neben der Straße im Sinne der genannten Richtlinie an, die ggf. zurückgebaut werden muss?