Anwendung der "De-minimis-Regelung" bei der Gewährung von EU-Fördermitteln für gemeinnützige Vereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann gilt die "De-minimis-Regelung" bei der Gewährung von EU-Fördermitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 auch für als gemeinnützig anerkannte Vereine, zum Beispiel Landschaftspflegeverbände, selbst wenn das erwerbswirtschaftliche Prinzip bei ihnen nicht konstituierend ist, und welche Konsequenzen müssen daraus für Förderanträge gezogen werden?