Anwendung der Besteuerungsmöglichkeit als "geldwerter Vorteil" bei Vermietungen von Werkswohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung das Problem bewusst, dass die Besteuerungsmöglichkeit als "geldwerter Vorteil" auch bei Vermietungen von Werkswohnungen, deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt, zur Anwendung kommen kann, so dass ein steuerrechtlicher Anreiz zu entsprechend höheren Mieten besteht? <br /> <br /> Welche Maßnahmen könnten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, um solche sozialen Härtefälle bei der Besteuerung als "geldwerten Vorteil" zukünftig zu verhindern?