Anwendung der befristeten EU-Regelungen für die Ausschiffung von Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird die Bundesregierung die Leit- linien für befristete Regelungen für die Ausschiffung mit dem Titel "Guidelines on temporary arrangements for disembarketion", die auf europäischer Ebene in einem "Working Paper" festgelegt wurden (WK 7219/2019 INIT) und in Bezug auf bewährten Verfahren basieren und entwickelt wurden, die in früheren Fällen von Landungen angewandt wurden, welche sich auf eine koordinierende Rolle der Kommission und die Unterstützung durch die zuständigen Behörden stützen, wobei der Rahmen vorübergehender Natur sein soll, und die Beteiligung der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis erfolgen soll, anwenden, und welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls gewillt diese befristete Regelung für eine Ausschiffung anzuwenden (bitte einzelne Mitgliedstaaten auflisten)?