Anwendung der 1-Prozent-Methode für die private Nutzung eines Dienstwagens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (Bundesfinanzhof vom 21. März und 18. April 2013), wonach der Anschein, wenn eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer im Privatvermögen einen zum Betriebsvermögen gleichwertigen Pkw besitzt, nicht mehr ausreicht, die Anwendung der 1-Prozent-Methode für die private Nutzung eines Dienstwagens bei Unternehmen nur noch in den Fällen vermieden werden, in denen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, und inwieweit hält die Bundesregierung die Typisierung nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes von 1 Prozent bezogen auf den Listenpreis angesichts der tatsächlichen Kosten noch geeignet für eine Typisierung (bitte mit Begründung)?