Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung Äußerungen des Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Dr. Ernst Hauck und des Präsidenten des Bundesversicherungsamts Dr. Maximilian Gaßner, die keinen Raum für die Geltung des GWB im Fünften Buch Sozialgesetzbuch sehen (Handelsblatt vom 2. August 2010), und wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgabenbereiche von kartellrechtlicher Aufsicht und Versicherungsaufsicht abgrenzen?<br /> <br /> Lässt das europäische Wettbewerbsrecht Spielraum für diesbezügliche engere Vorschriften im nationalen Recht?