Anwendbarkeit der bestehenden Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm auf "soziale Lärmimmissionen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an der Anwendbarkeit der bestehenden Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) auch auf "soziale Lärmimmissionen" (z. B. Gespräche im Außenbereich von Gastronomiebetrieben) fest, oder erwägt sie vor dem Hintergrund von Stimmen aus bayerischen Kommunen, in denen mit Bezug auf die TA Lärm, Anwohner erfolgreich gegen eine nach den Maßgaben der TA Lärm zu laute Geräuschkulisse in historisch gewachsenen "gastronomischen Ballungsgebieten" ("Kneipengegend") geklagt haben (vgl. www.nordbayern.de/region/fuerth/freischanksaison-in-der-gustavstrasse-heute-wird-es-laut-1.4269999), die TA Lärm anzupassen?