Anweisungen bzw. Informationen an Behörden im Rahmen des § 45b Personenstandsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche über den Gesetzestext hinausgehenden Informationen, Fachanweisungen, Arbeitshilfen und Konkretisierungen sind seitens der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, infolge der Ergänzung des Personenstandsgesetzes um § 45b vom 18. Dezember 2018 an nachgeordnete Behörden, insbesondere Standesämter, ergangen, und in welcher Form?