Anweisung zur Einreichung einer Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Finanzgerichtsurteil beim Bundesfinanzhof
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft hat das Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Finanzämter bzw. die entsprechenden obersten oder oberen Landesbehörden angewiesen, gegen ein Finanzgerichtsurteil beim Bundesfinanzhof (BFH) mit einer Revision bzw. einer Nichtzulassungsbeschwerde vorzugehen (im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 Absatz 3 GG in Verbindung mit Artikel 108 Absatz 3 GG), und wie stellt sich die Zahl der Weisungen im Verhältnis zu den von der Finanzverwaltung angestrengten BFH-Verfahren dar?