Anweisung über die Vorlage einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis zur Anwendung osteopathischer Methoden durch Physiotherapeuten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den – sich auf eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege stützenden – Anweisungen diverser Landratsämter in Bayern an Physiotherapeutinnen und -therapeuten, osteopathische Methoden nur bei Vorliegen einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis anzuwenden, und plant die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung in Form eines Berufsgesetzes, mit welchem u. a. die Bezeichnung Osteopathin bzw. Osteopath und deren berufliche Tätigkeiten geregelt und geschützt werden könnten?