Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der EU-Kommission zu § 13b des Baugesetzbuches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung auf die Fragen der Europäischen Kommission zu § 13b des Baugesetzbuches, die ihr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 57 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 26. Juni 2019 (Plenarprotokoll 19/106) hervorgeht, Anfang Oktober 2018 übermittelt wurden, Ende Oktober des Jahres 2018 geantwortet?