Antwort auf das russische Rechtshilfeersuchen im Fall Alexej Nawalny
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auf das offizielle Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft zum Fall Alexej Nawalny antworten, welches am 27. August 2020 übermittelt wurde und in welchem man alle medizinischen Erkenntnisse, einschließlich biologischer Proben, Befunde und Testproben, angefordert hat, damit diese von Fachleuten umfassend untersucht und geprüft werden können, und falls nein, warum nicht?