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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-271940

Antragsberechtigung für angegliederte Gastronomiebetriebe mit geringerem Umsatz im Rahmen der Novemberhilfen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Anpassung der sogenannten Novemberhilfen, so dass sie auch Gastronomiebetrieben zu Gute kommen, die weniger als 80 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens ausmachen, wie dies zum Beispiel bei vielen Besenwirtschaften von Winzereibetrieben der Fall ist (Stuttgarter Zeitung vom 7. Dezember 2020, Nr. 284, S. 16), und wenn nein, aus welchem Grund hält sie diese Gastronomiebetriebe für weniger unterstützungsbedürftig als das Lebensmittelhandwerk mit angeschlossenen Gastronomiebetrieb, das laut Protokoll des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vom 25. November 2020 ohne Einschränkung antragsberechtigt ist?