Anträge und Regelung der Prozesskostenhilfe im Zeitraum 2000 bis 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten Umstände und Fakten kann die Bundesregierung verweisen, die es notwendig machen, die "ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken" (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts, Bundestagsdrucksache 17/11472, S. 1), und wie hat sich von 2000 bis 2012 für Bund und Länder zusammen die Zahl der Anträge auf Prozesskostenhilfe entwickelt (bitte jeweils jährliche Angaben nach Bewilligung mit und ohne Ratenzahlung)?