Anträge auf Zulassungserneuerung für glyphosathaltige Produkte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bis zum 16. März 2018 eingegangenen Anträge auf Zulassungserneuerungen für glyphosathaltige Produkte positiv bescheiden, oder wird sie von der Möglichkeit nationaler Verbote von glyphosatbasierten Produkten Gebrauch machen, die die EU-Kommission ausdrücklich einräumt (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20171127GlyphosatFragenAntworten_de)?