Anträge auf Zulassung von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen den Zulassungsbehörden in Deutschland schon Anträge auf Zulassung von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen vor, und wie genau (Verfahren, Bedingungen etc.) soll das im Gesetzentwurf angenommene hohe Maß an Sicherheit durch die geplante prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewertung gewährleistet werden (Doppelprüfungen – sowohl prozess- als auch produktbezogene Betrachtung und Bewertung)?