Anträge auf Übernahme notwendiger Sprachmittlungskosten für die psychotherapeutische Behandlung von Flüchtlingen seit Oktober 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Oktober 2015 auf Übernahme notwendiger Sprachmittlungskosten für die psychotherapeutische Behandlung nach dem SGB XII, dem SGB II sowie nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt, und wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags bis zur Bescheidung durch die jeweils zuständige Behörde (bitte nach Leistungsträger und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?