Anträge auf Schuldenentlastung im Rahmen des "Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern können die bislang drei Anträge für einen Schuldenerlass im Rahmen des neuen Rahmenwerks für Umschuldungen unter der G20-Initiative für Schuldenstundungen infolge der Corona-Pandemie (https://erlassjahr.de/pressemitteilung/g20-finanzministertreffen-rahmenwerk-fuer-entschuldung-muss-nachgebessert-werden/) nach Ansicht der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Schuldenentlastung führen, falls Schulden gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken als auch privaten Gläubigern nicht einbezogen werden, und inwiefern setzt sie sich für eine verbindlichere Einbeziehung dieser beiden Gläubigergruppen im Rahmenwerk ein?