Anträge auf Handy-Ortung zur Strafverfolgung seit 2006 sowie entsprechende Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Positionsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben Institutionen und Arbeitsgruppen der Bundesregierung von Polizei und Justiz seit 2006 zur Verfolgung von politisch begründeten Inbrandsetzungen oder Angriffen auf polizeiliche Einrichtungen Zugriff auf Daten von welchen Telekommunikationsprovidern zur sogenannten Funkzellenauswertung bzw. Handy-Ortung beantragt, wie sie laut Presseberichten insbesondere von der Hamburger Polizei verstärkt nachgefragt wird, um der Polizei „In der Kombination mit Täterprofilen“ die „Fahndung nach den Brandstiftern deutlich [zu] erleichtern“ (DIE WELT vom 12. April 2011), und welche Anstrengungen unternehmen Institutionen der Bundesregierung, die unlängst bekannt gewordenen, auf Vorrat gespeicherten Positionsdaten etwa von den Firmen Apple und Google bzw. lokal auf den Smartphones festgehaltenen Positionsdaten zur Strafverfolgung zu nutzen, um beispielsweise Bewegungsprofile zu rekonstruieren (THE WALL STREET JOURNAL vom 22. April 2011), weshalb der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone als „elektronische Plaudertaschen“ bezeichnet?