Anträge auf Familiennachzug im August 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten haben im August 2018 ein Visum zum Familiennachzug im Rahmen der Neuregelung des § 36a AufenthG bzw. nach der Härtefallregelung des § 22 AufenthG (bitte nach ausstellenden Visastellen, Geschlecht und Alter über oder unter 18 Jahren differenziert auflisten), und welche genaueren qualitativen und quantitativen Angaben lassen sich machen zur ersten Auswahlentscheidung des Bundesverwaltungsamts gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 AufenthG (bitte so genau wie möglich ausführen und zum Beispiel die Zahl der berücksichtigten Anträge, der Auswahlentscheidungen und der genauen Priorisierung bzw. Einteilung in die 20 Rangfolgestufen entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Umsetzung der Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nennen)?