Anträge auf Entschädigung nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist die Anzahl der Anträge auf Entschädigung nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfe- gesetz (DOHG 2), und hält die Bundesregierung die (fachärztlichen) Prüfverfahren für ausreichend, um Missbrauch auszuschließen, etwa durch vorsätzlich dopende Sportlerinnen und Sportler?