Anträge auf Beschäftigung von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten im Jahr 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Wirtschaftsabschnitte entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die erteilten Zustimmungen bei Anträgen auf Beschäftigung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten (vgl. Abb. 3 basierend auf den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, www.iab-fo rum.de/westbalkanregelung-arbeit-statt-asyl/, mit der Bitte um Aufschlüsselung nach absoluten und prozentualen Angaben), und welchen Anforderungsniveaus entsprachen diese (vgl. Abb. 2, ebenfalls mit der Aufschlüsselung nach absoluten und prozentualen Angaben)?<br /> <br /> Auf welche Wirtschaftsabschnitte entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die erteilten Ablehnungen bei Anträgen auf Beschäftigung nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten (vgl. Abb. 3 basierend auf den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, www.iab-forum.de/wes tbalkanregelung-arbeit-statt-asyl/, mit der Bitte um Aufschlüsselung nach absoluten und prozentualen Angaben), und welche Anforderungsniveaus entsprachen diese (vgl. Abb. 2, ebenfalls mit der Aufschlüsselung nach absoluten und prozentualen Angaben)?