Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 76 auf Bundestagsdrucksache 18/3672 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt, wie viele Anträge wurden noch nicht beschieden, und wie lange dauerte im Durchschnitt die Bearbeitung eines Antrags (bitte jeweils für die Anwendung im Rahmen von Eigenanbau, von importierten Medizinalhanfblüten und sonstigen Anwendungen sowie den jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?