Antrag für die bauliche Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers Nord
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einer Beschleunigung dienenden, konkreten Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Umstand ziehen, dass die bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN; vormals Energiewerke Nord GmbH) als einzige aller Betreibergesellschaften von Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente noch immer keinen Antrag für die bauliche Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers Nord gestellt hat (vgl. Angaben auf der Webseite der zuständigen Genehmigungsbehörde, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit; es wird um konkretere Angaben gebeten als in der Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 5, Plenarprotokoll 18/211, Anlage 5), und teilt sie meine Auffassung, dass temporäre Sicherungsmaßnahmen im Vergleich nur ein geringeres Schutzniveau aufweisen als die eigentlich nötigen baulichen Nachrüstungen (bitte mit Begründung)?