Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961 im Bereich Kokakauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Abänderungsvorschlag des Plurinationalen Staates Bolivien zu Artikel 49 der UN-Einheitskonvention über die Betäubungsmittel von 1961 ein, der vorsieht, das Kauen von Kokablättern, das eine jahrhundertealte indigene, kulturelle und religiöse Tradition darstellt, weiterhin zu erlauben, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend? <br /> <br /> Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für den Fall eines Scheiterns des genannten Änderungsvorschlags auf die Realität des Kokakauens in der Andenregion und auf die Beziehungen zwischen Lateinamerika und Deutschland, falls Deutschland für ein Scheitern der Initiative mitverantwortlich ist?