Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961 im Bereich Kokakauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich die Bundesregierung bei der Findung der Position der EU im Hinblick auf das Anliegen Boliviens zur Legalisierung des Kokakauens (Änderung des Artikels 1 der UN-Einheitskonvention über die Betäubungsmittel von 1961) verhalten, bzw. wie beabsichtigt sie sich zu verhalten (Presseberichte verweisen auf eine Entscheidungsfindung der EU am 25. Januar 2011, also rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist am 31. Januar 2011 zur von Bolivien beantragten Änderung), und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?