Antrag auf Lieferung weiterer Rüstungsgüter durch die kurdische Regionalregierung im Irak und etwaiger Verlust bereits gelieferter Rüstungsgüter
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Die Lieferung welcher über die bereits gelieferten hinausgehenden weiteren Rüstungsgüter (inklusive Munition für die bereits gelieferten Waffen) hat die kurdische Regionalregierung im Irak oder eine von ihr beauftragte Seite (unter Einschluss der irakischen Regierung) bei der Bundesregierung beantragt (erbeten o. Ä.), und ist die Bundesregierung bereit, solche weiteren Lieferungen durchzuführen? </p> <p>Hat die Bundesregierung von der kurdischen Regionalregierung im Irak Informationen darüber erhalten, dass Waffen bzw. sonstige Rüstungsgüter aus der Lieferung der Bundesregierung verloren gegangen sind, erbeutet oder zerstört wurden, und falls ja, welche Waffen bzw. sonstigen Rüstungsgüter sind nun nicht mehr in der Verfügungsgewalt der kurdischen Regierung? </p>