Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht im Rahmen der möglichen Einführung eines Berliner Mietendeckels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat aufgrund des Gutachtens seines Hauses, wonach der geplante Mietendeckel des Landes Berlin nach Auffassung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz verstößt (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/berlinmietendeckel-grundgesetz-verstoss-bundesinnenministerium), der Bundesregierung vorzuschlagen, einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, und falls nein, weshalb nicht, wo doch die Verfassungswidrigkeit durch sein eigenes Bundesministerium festgestellt wurde?