Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu den Stichtagen 31. Dezember 2020, 30. Juni 2021, 31. Dezember 2021 und 30. Juni 2022 (bitte Angaben jeweils in Prozent sowie zur besseren Vergleichbarkeit jeweils die tatsächlichen Zahlen angeben) beziehungsweise, falls die Bundesregierung über keine Daten zum Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügt, verstößt damit nach Ansicht der Bundesregierung der Gesetzgeber gegen seine diesbezüglichen Überprüfungspflichten (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 – 1 BvL 8/85 –, BVerfGE 90, 226-240 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juli 2002 – 1 BvR 131/95)?